AGBs_AVsolutionsGmbH_2026

AGB der AVsolutions GmbH (FN 497546k)

GISA 21180866, GLN 9110026608324, Mitglied der WKÖ, Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Innsbruck

 

  1. Allgemeines
    • Die AVsolutions GmbH (nachstehend „AVS“) ist auf professionelle Medientechnik mit Schwerpunkt auf Hardware‑Handel, Systemintegration und Programmierung im B2B‑Bereich spezialisiert. AVS plant, liefert, konfiguriert und installiert insbesondere
      • visuelle Systeme (z.B. professionelle Displays, LED‑Walls, Projektoren, Leinwände, interaktive Whiteboards, Digital‑Signage‑Lösungen),
      • Audio‑ und Beschallungstechnik (z.B. Lautsprechersysteme, Verstärker, Mikrofone, digitale Signalprozessoren/DSPs, induktive Höranlagen),
      • Konferenz‑ und Präsentationstechnik (z.B. Videokonferenzsysteme, Kameras, Drahtlos‑Präsentationslösungen),
      • Licht‑ und Bühnentechnik (z.B. Bühnenscheinwerfer, Lichtsteuerungen, Traversensysteme) sowie
      • Signalmanagement und Infrastruktur (z.B. Umschalter, Mediensteuerungen, Racks, Verkabelung, Elektroinstallationsmaterial und Steuerungselektronik).
        Darüber hinaus vertreibt AVS Software‑ und KI‑Lösungen, insbesondere in Verbindung mit den vorgenannten Medientechnik‑Systemen.
    • Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. AVS schließt Verträge mit Verbrauchern nur auf Basis individueller Vereinbarungen. Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG abgeschlossen werden, gelten zusätzlich und vorrangig die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB mit zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind, treten an ihre Stelle die jeweiligen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB sind auch online abrufbar unter http://www.av.solutions/agb
    • Diese AGB in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von AVS, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts‑, Einkaufs‑ oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von AVS. Abweichende Vereinbarungen und AGB von Vertragspartnern gelten nur, wenn AVS diese schriftlich firmenmäßig unterfertigt hat. Streichungen oder einseitige Änderungen dieser AGB durch den Kunden sind unbeachtlich. Mitarbeiter von AVS sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung von diesen AGB oder von Verträgen abweichende Vereinbarungen zu treffen.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die der ursprünglichen Absicht von AVS möglichst nahekommt. Lässt sich diese Absicht nicht feststellen, ist der Sachverhalt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben oder unter Heranziehung eines ähnlichen Rechtssatzes zu lösen.
  1. Angebote, Preise, Vertragsschlüsse
    • Angebote von AVS sind – sofern im Angebot keine andere Bindefrist angegeben ist – für 30 Tage ab Ausstellungsdatum bindend; danach sind sie freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, ohne Gewähr und unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich Entgeltlichkeit vereinbart wurde. Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten ist AVS berechtigt, den vereinbarten Preis anzupassen, sofern sich die für die Kalkulation maßgeblichen Material‑, Lohn‑ oder Transportkosten um mehr als 5 % erhöhen oder vermindern. Die Preisanpassung erfolgt im selben prozentuellen Ausmaß wie die maßgebliche Kostenänderung. Auf Verlangen des Kunden legt AVS die maßgeblichen Kostenelemente nachvollziehbar dar.
    • Der Kunde hat den Inhalt von Auftragsbestätigungen und Verträgen unverzüglich zu prüfen und Abweichungen unverzüglich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge, kommt der Vertrag mit dem von AVS bestätigten Inhalt zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch beidseitige Unterfertigung eines Vertrages, jedenfalls spätestens mit Lieferung oder Leistung durch AVS.
    • Angaben in Kostenvoranschlägen, Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten und ähnlichem Informationsmaterial sind unverbindlich und ohne Gewähr und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    • Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, netto ohne Umsatzsteuer, ab Lager AVS, verpackt, ohne Zölle, Verladungs‑, Transport‑, Versicherungs‑, Installations‑, Aufstellungs‑ und sonstige Nebenkosten. Aufträge ohne Preisvereinbarung werden zu den am Tag der Rechnungslegung geltenden Preisen unter Berücksichtigung der dann geltenden Gestehungskosten abgerechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen hat der Kunde spätestens bei Bestellung seine gültige UID‑Nummer bekannt zu geben, widrigenfalls er für eine in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer haftet.
    • Gerät der Kunde mit einer vereinbarten Anzahlung, Akontozahlung oder Vorauskassa mehr als 14 Tage in Verzug und setzt AVS erfolglos eine weitere Nachfrist von 14 Tagen, ist AVS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde eine Vertragsstrafe von 10 % des Netto‑Auftragswertes zu zahlen. AVS kann einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen; die Vertragsstrafe ist darauf anzurechnen.
    • Tritt der Kunde ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück, ist AVS berechtigt, eine pauschale Stornogebühr von 15 % des Netto‑Auftragswertes zu verlangen. AVS kann einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen und geltend machen. Das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 1336 Abs 2 ABGB bleibt unberührt.

  1. Lieferung, Mängelrüge
    • AVS ist zur Leistungsausführung erst verpflichtet, wenn der Kunde seine zur Lieferung erforderlichen Verpflichtungen erfüllt hat (z.B. Eingang einer vereinbarten Anzahlung). Lieferfristen und ‑termine werden nach Möglichkeit eingehalten; sie sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und gelten als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzugs ist nur nach Setzung einer mindestens 4‑wöchigen Nachfrist und mittels eingeschriebenen Briefes zulässig. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den von Verzug betroffenen Liefer‑ oder Leistungsteil.
    • Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Sitz von AVS oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Nachträgliche Änderungs‑ oder Ergänzungswünsche des Kunden sowie unvorhergesehene, außerhalb der Sphäre von AVS oder des Vorlieferanten liegende Hindernisse (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Lieferverzögerungen bei Rohstoffen, Materialien oder Teilen) verlängern die Lieferzeit entsprechend. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Es werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt angemessenem Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden bzw. üblichen Fracht‑ und Fuhrlöhne verrechnet. Besondere Verpackungen auf Wunsch des Kunden werden gesondert berechnet.
    • Ersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung sind, auch nach Ablauf einer Nachfrist, ausgeschlossen, sofern AVS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Die Haftung für Verzugsschäden ist auf 0,5 % des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung pro Woche, maximal jedoch 5 % des Werts des von Verzug betroffenen Lieferteils, begrenzt.
    • Ist eine Lieferung aufgrund von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei Vorlieferanten oder Produzenten nicht möglich, ist AVS berechtigt, ohne Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
    • Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden bei AVS gelagert. Der Kunde trägt die Lagergebühren. AVS ist berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer 14‑tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle der Verwertung kann AVS eine Vertragsstrafe von 10 % des Rechnungsbetrages (exkl. USt) verlangen. AVS kann einen weitergehenden Schaden geltend machen; die Vertragsstrafe ist darauf anzurechnen.
    • Die Auslieferung erfolgt mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung ab dem Sitz von AVS in A‑6020 Innsbruck. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen abzunehmen. AVS liefert unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur oder sonstigen Transporteur übergeben wurde, bei Annahmeverzug ab Versandbereitschaft. Mangels anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ Incoterms 2020 verkauft. AVS ist zu Teillieferungen berechtigt.
    • Der Kunde hat jede Lieferung unverzüglich, zumindest stichprobenartig, zu prüfen und Qualitäts‑ oder Quantitätsmängel im Sinne des § 377 UGB unverzüglich schriftlich zu rügen, andernfalls Ansprüche ausgeschlossen sind. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Empfang, versteckte Mängel ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
  1. Verzug
    • Liefertermine gelten ab Werk. Sie sind verbindlich, wenn AVS sie schriftlich als verbindlich bezeichnet und bis spätestens zum Liefertermin alle von AVS verlangten Informationen für Aufstellung und Installation vorliegen, der Aufstellungsort vorbereitet ist und mit der Ware erreicht werden kann.
    • Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind – soweit rechtlich zulässig – auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von AVS beschränkt. In diesen Fällen gelten die Haftungsgrenzen gemäß Punkt 3.3.
    • AVS gerät nicht in Verzug, wenn offene Forderungen gegen den Kunden bestehen, verlangte Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt, technische Voraussetzungen beim Kunden nicht erfüllt, sonstige Vertragspflichten nicht eingehalten werden oder die Zahlungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheint.
    • Nimmt der Kunde die vertragsgemäße Lieferung oder Leistung am vereinbarten Ort und Termin – aus welchem Grund auch immer – nicht an, kann AVS nach Setzung einer 14‑tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche durch den Verzug entstehenden Vermögenswerten Nachteile von AVS trägt der Kunde.
    • Im Fall des Rücktritts sind gelieferte und nicht bezahlte Waren vom Kunden sofort und auf dessen Kosten an AVS zurückzustellen. Der Kunde ersetzt allfällige Wertminderungen und sämtliche Aufwendungen, die AVS im Zuge der Vertragsdurchführung und Rückabwicklung entstehen. AVS ist berechtigt, eine pauschale Stornogebühr von 15 % des Netto‑Rechnungsbetrages zu verlangen. AVS kann einen höheren Schaden nachweisen und geltend machen; die Stornogebühr ist darauf anzurechnen.
  1. Zahlung, Verzugszinsen, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt
    • Rechnungen von AVS sind mangels anderslautender Vereinbarung binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift und Wertstellung auf dem Konto von AVS als geleistet. Schecks werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und lediglich zahlungshalber angenommen; Diskontzinsen und Bankspesen trägt der Kunde.
    • Bei Zahlungsverzug ist AVS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Kunde ersetzt AVS sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn‑und Inkassospesen, insbesondere einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 gemäß § 458 UGB. Bei Verzug mit einer (Teil‑)Zahlung kann AVS sämtliche offenen, auch noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheiten für künftige Lieferungen verlangen.
    • AVS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Der Kunde trägt das Risiko des Untergangs, Verlustes oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware. Er ist zum Besitz und Gebrauch der Ware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Der Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf sicherungshalber an AVS ab und hat diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, bis AVS diese Ermächtigung widerruft. Im Widerrufsfall hat der Kunde die Wiederkäufer zu benennen und AVS ist berechtigt, diese von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an AVS zu verlangen. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind AVS unverzüglich mitzuteilen; der Kunde hat alles zu unternehmen, um die Herausgabe an AVS zu ermöglichen. Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde. Der Kunde informiert AVS im Rahmen des rechtlich Zulässigen über wesentliche Verschlechterungen seiner Vermögenslage und unverzüglich bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist untersagt. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu erhalten und zu sichern. Er tritt sämtliche Forderungen ab, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten (insbesondere Versicherungsleistungen oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung).
    • Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von AVS aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen sind rechtskräftig festgestellt, von AVS schriftlich anerkannt oder stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die rechtskräftig festgestellt, von AVS schriftlich anerkannt oder aus demselben Vertragsverhältnis fällig und unbestritten sind.
  1. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftung
    • AVS leistet Gewähr, dass die Lieferungen und Leistungen die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Die Gewährleistungsfrist im B2B‑Verkehr beträgt 12 Monate ab Übergabe. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB sowie § 933b ABGB werden ausgeschlossen. Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl von AVS auf Verbesserung, Austausch oder Nachtrag des Fehlenden; mehrere Verbesserungsversuche und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, sofern nicht Verbesserung oder Austausch endgültig fehlgeschlagen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein nicht von AVS autorisierter Dritter Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Zur Gewährleistungserfüllung hat der Kunde die Ware auf eigene Kosten und Gefahr an AVS zu übermitteln.
    • AVS haftet nicht für Mängel oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Zweckentfremdung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, mangelnde Wartung oder Lagerung verursacht werden. Verschleißteile und Zubehör (z.B. Kabel, Lampen) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. AVS übernimmt keine Gewähr für die Funktions‑ und Verwendungsfähigkeit der Ware in Verbindung mit Soft‑ und Hardware Dritter sowie keine Gewähr/Haftung für die Kompatibilität mit Produkten anderer Anbieter. Für verbilligte, Ausschuss‑ oder Partieware wird keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
    • Eigene Garantiezusagen von AVS bedeuten, dass AVS für Mängel (ausgenommen die in 6.2 genannten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Eine gesonderte Herstellergarantie bleibt davon unberührt.
    • Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, haftet AVS für Schäden – aus welchem Rechtsgrund immer – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden und reine Vermögensschäden haftet AVS nicht, sofern kein Vorsatz vorliegt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von AVS pro Schadensfall mit 10 % der Auftragssumme, maximal jedoch mit EUR 15.000,00, begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, indirekte Schäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht durch täglich durchgeführte, externe Sicherungskopien (Backups) sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Bei Fernwartungen (Punkt 9.5) setzt die Haftung von AVS zwingend voraus, dass der Kunde unmittelbar vor dem Zugriff eine vollständige Datensicherung durchgeführt hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Netto‑Wert der betroffenen Lieferung bzw. Dienstleistung begrenzt. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
    • Soweit AVS für den Kunden Finanzierungen (insbesondere Leasing, Miete oder kreditfinanzierte Käufe) organisiert oder im Namen und auf Rechnung des Kunden entsprechende Verträge mit Finanzierungsinstituten oder sonstigen Dritten anbahnt, handelt AVS ausschließlich als Vermittler. AVS stellt lediglich den Kontakt zwischen Finanzierungsgeber und Kunde her. AVS erbringt im Zusammenhang mit der Finanzierung keine eigenen Beratungs‑, Prüfungs‑ oder Garantieleistungen (insbesondere keine Bonitäts‑ oder Rechtsprüfung, keine Konditions‑ oder Produktberatung und keine Übernahme von Zahlungsverpflichtungen). AVS übernimmt keine Haftung
      • für das Zustandekommen, die Wirksamkeit, die inhaltliche Ausgestaltung oder die Erfüllung des Finanzierungsvertrages,
      • für die Zahlungsfähigkeit oder Vertragstreue der beteiligten Parteien sowie
      • für Schäden, die aus dem Finanzierungsvertrag oder dessen Abwicklung resultieren,
        soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Unberührt bleibt die Haftung von AVS für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Erfüllung der eigenen Vermittlungsleistung (Kontakt‑Herstellung); im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 6.4 sinngemäß.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
    • Erfüllungs‑ und Zahlungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von AVS in A‑6020 Innsbruck.
    • Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich der Frage seines wirksamen Zustandekommens, ist – vorbehaltlich zwingender internationaler Zuständigkeitsvorschriften – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von AVS (derzeit Landesgericht Innsbruck) zuständig. AVS ist berechtigt, den Kunden nach eigener Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Österreich oder im Ausland in Anspruch zu nehmen.
      Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts (CISG). Eine Schiedsgerichtsbarkeit wird ausgeschlossen. Vereinbarte ÖNORMEN gelten nur subsidiär und nur, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen.
  1. Vertraulichkeit, Datenschutz
    • AVS behandelt alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich des Kunden vertraulich, soweit es sich nicht um offenkundige Tatsachen handelt. Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden sind vertraulich zu behandeln, auch nach Vertragsende.
    • AVS verarbeitet erforderliche personenbezogene Daten als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Datenverarbeitung und ‑übermittlung durch AVS sowie durch zur Vertragsabwicklung beauftragte Subunternehmer und Vertrags‑/Vertriebspartner, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, Angebotserstellung, Vertragsabschluss, Lieferung und Abrechnung erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden erhoben, wenn sie im Rahmen einer Bestellung, bei Eröffnung eines Kundenkontos oder bei Newsletter‑Registrierung freiwillig mitgeteilt werden. AVS verwendet diese Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung, Beantwortung von Anfragen und technischen Administration. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO), Vertragsanbahnung/-erfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) sowie berechtigte Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, z.B. Marketing). Nach vollständiger Vertragsabwicklung und vollständiger Zahlung werden personenbezogene Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf steuer‑ und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Daten werden nur weitergegeben, soweit dies für Vertragsabwicklung oder Abrechnung erforderlich ist, insbesondere an Versandunternehmen und Kooperations‑/Vertriebspartner.
    • Dem Kunden stehen jederzeit die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Er hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40‑42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at).
    • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle der Einschränkung oder Löschung von Daten offene Aufträge von AVS gegebenenfalls nicht weiterbearbeitet werden können. Die Löschung erfolgt, wenn die Einwilligung widerrufen wird, die Daten zur Zweck­erfüllung nicht mehr erforderlich sind oder die Speicherung aus anderen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Daten zu Abrechnungs‑ und Buchhaltungszwecken unterliegen der Aufbewahrungspflicht nach der BAO und werden von Löschungsverlangen nicht erfasst.
    • AVS trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz. Mitarbeiter von AVS sind zur Verschwiegenheit über Betriebs‑ und Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie zum ordnungsgemäßen Umgang mit Daten, Datenträgern und Unterlagen verpflichtet. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist Matthias Heigl, erreichbar unter matthias.heigl@av.solutions. Datenschutzbeauftragter ist Udo Herzog.
    • Haftung bei Dritt-Software (SaaS): Bei der Bereitstellung von Software-Lösungen Dritter (z. B. SaaS-Produkte wie Brainy, Cloud-Speicher etc.) tritt AVS lediglich als Vermittler (Reseller) auf. AVS haftet nicht für Funktionsausfälle, Datenverluste oder Sicherheitslücken, die in der Sphäre des Softwareherstellers liegen. Die Haftung von AVS ist in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Herstellers beschränkt. Sämtliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Software-Funktionalität sind primär gegen den Hersteller zu richten; AVS tritt hierfür ihre eigenen Ansprüche gegen den Hersteller an den Kunden ab.

 

  1. Software, Lizenzen, KIModelle, Fernwartung
    • Individuelle Programmierung / Quellcode
      Soweit AVS für den Kunden Mediensteuerungen, Audio‑DSP‑Systeme oder sonstige individuelle Software‑/Steuerungslösungen programmiert, erstellt AVS eigene Codes, Logiken und Konfigurationen. Die grafische Oberfläche und die Funktionalität werden dem Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung bereitgestellt. Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht übertragbares Werknutzungsrecht am ausführbaren/kompilierten Code in jenem Umfang, der für den Betrieb der von AVS gelieferten bzw. konfigurierten Anlage erforderlich ist. Urheber‑und sonstige Schutzrechte am Quellcode („Source Code“), an der dahinterliegenden Logik und an den Konfigurationen verbleiben ausschließlich bei AVS. AVS ist nicht verpflichtet, den Quellcode offenzulegen oder herauszugeben, und ist berechtigt, diesen (z.B. durch Passwörter oder Verschlüsselung) zu schützen. Bearbeitung, Dekompilierung, Rückentwicklung („reverse engineering“) oder sonstige Änderungen der Programmierungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AVS zulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (insb. §§ 40d ff UrhG) etwas anderes vorsehen.
    • Lichtsteuerungen / DMX
      Bei der Programmierung und Implementierung von Lichtsteuerungen (insbesondere auf Basis von DMX‑Protokollen) verwendet AVS offene, allgemein zugängliche Standards. AVS stellt dem Kunden die zur Ansteuerung der installierten Lichttechnik erforderlichen Funktionen, DMX‑Adressen und Konfigurationen in angemessenem Umfang zur Verfügung, sodass der Kunde eigene Pultsysteme und/oder Lichtsteuerungssysteme von Drittherstellern einsetzen kann. Soweit AVS für den Kunden Konfigurationen, Szenen, Presets oder vergleichbare Einstellungen erstellt, beansprucht AVS an den konkret für diesen Kunden erstellten DMX‑Adressierungen und Szenenkombinationen kein urheberrechtliches Ausschließlichkeitsrecht. Der Kunde darf diese Programmierungen im Zusammenhang mit der von AVS eingerichteten Anlage frei nutzen, vervielfältigen, sichern und auf eigene oder fremde Lichtpulte bzw. Lichtsteuerungssysteme übertragen. Unberührt bleiben sämtliche Urheber‑, Schutz‑ und Nutzungsrechte von AVS an zugrunde liegenden Softwarekomponenten, Skripten, Bibliotheken, Steuerungslogiken oder sonstigen Programmierleistungen, die über die konkrete DMX‑Adressierung und Szenenkonfiguration hinausgehen (z.B. generische Steuerungssoftware, Makros, Templates). Diese verbleiben – soweit rechtlich schutzfähig – bei AVS; der Kunde erhält daran lediglich die zur vertragsgemäßen Nutzung der Lichtanlage erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. AVS übernimmt keine Gewähr für die vollständige Kompatibilität vom Kunden eingesetzter Lichtpulte oder Drittprodukte mit den verwendeten Standards und haftet nicht für Funktionsstörungen, die auf Hard‑ oder Software des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, sofern AVS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Personenschäden bleiben unberührt.
    • Standard‑Softwarelizenzen
      Sofern AVS als Lizenzgeber Software an den Kunden liefert, erhält der Kunde für die Laufzeit des Lizenzvertrags ein örtlich unbeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht am Softwareprodukt und der überlassenen Benutzerdokumentation gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Weitere Verwertungs‑ und Nutzungsrechte sowie Urheber‑ und gewerbliche Schutzrechte verbleiben beim Lizenzgeber. Dekompilierung („reverse engineering“) ist unzulässig. Bearbeitungen sind nur soweit gestattet, wie sie für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig sind (insbesondere Fehlerberichtigung bzw. Anpassung an die Systemumgebung des Kunden).
    • KI‑Systeme / Produkt „Brainy“
      Soweit ein von AVS vertriebenes Softwareprodukt Funktionen eines „KI‑Systems“ oder „allgemein einsetzbaren KI‑Modells“ im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI‑VO) aufweist, tritt AVS ausschließlich als Vermittler oder Vertriebspartner des jeweiligen Herstellers/Anbieters auf. AVS erbringt keine eigenen Entwicklungs‑, Programmier‑, Test‑ oder Wartungsleistungen an den KI‑Modellen und ist nicht Hersteller, Anbieter (Provider) oder Einführer im Sinne der KI‑VO. Der Kunde nutzt das KI‑System eigenverantwortlich als Betreiber im Sinne der KI‑VO. Er verpflichtet sich, das KI‑System ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Herstellerdokumentation sowie auf Basis eines ggf. abzuschließenden Datenverarbeitungsvertrages zu verwenden. Der Kunde hat sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten (insbesondere Risiko‑ und Qualitätsmanagement, Daten‑ und Cybersicherheit, technische Dokumentation, Transparenzpflichten) eigenständig zu erfüllen. Insbesondere wenn das KI‑System zur Unterstützung medizinischer, diagnostischer, therapeutischer, beratender oder sonstiger fachlicher Entscheidungen eingesetzt wird (z.B. durch Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Therapeuten oder sonstige selbständige Unternehmer), liegt die alleinige Verantwortung für Prüfung, Plausibilisierung und Bewertung der vom KI‑System erzeugten Texte, Vorschläge oder Auswertungen beim jeweiligen Anwender. KI‑Ausgaben stellen keine ärztliche, therapeutische oder sonstige fachliche Empfehlung dar und ersetzen keine eigenständige fachliche Entscheidung. AVS haftet nicht für Entscheidungen, die der Anwender ausschließlich oder überwiegend auf KI‑Ausgaben stützt.Beim von AVS vertriebenen Produkt „Brainy“ ist der Kunde verpflichtet, ausschließlich KI‑Modelle zu verwenden, die innerhalb der EU gehostet bzw. betrieben werden und die anwendbaren EU‑Datenschutz‑ und Datensicherheitsvorschriften (insbesondere DSGVO) einhalten. Der Einsatz von nicht‑EU‑Modellen oder Modellen, bei denen eine Datenverarbeitung in Drittländern ohne angemessenes Schutzniveau erfolgt, ist unzulässig. Bei Verstößen stellt der Kunde AVS von sämtlichen daraus resultierenden Nachteilen, Schäden, behördlichen Maßnahmen und Ansprüchen Dritter frei; zwingende Haftungsbestimmungen (insb. Produkthaftung und Personenschäden) bleiben unberührt. Beim von AVS vertriebenen Produkt „Brainy“ handelt es sich auch um eine Agentic AI Lösung, bei der KI-Agenten autonom auf Drittsysteme des Kunden zugreifen können. AVS haftet bei Agentic AI Lösungen nicht für Schäden, die durch die autonome Ausführung von Aktionen der KI-Agenten entstehen, sofern diese innerhalb des vom Kunden konfigurierten Aktionsrahmens liegen. Dies gilt insbesondere für Datenlöschungen oder unautorisierte Transaktionen in Drittsystemen, die über Konnektoren angebunden sind. Die Haftung für Schäden durch Prompt Injection-Angriffe ist ausgeschlossen, sofern die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen vom Hersteller implementiert wurden. Verwendet der Kunde ein KI‑System entgegen diesen Vorgaben oder zu nicht vereinbarten Hochrisiko‑Zwecken, stellt er AVS von sämtlichen hieraus resultierenden Nachteilen, Kosten und Schäden (einschließlich behördlicher Strafen und Ansprüchen Dritter) frei. Soweit gesetzlich zulässig, haftet AVS nicht für Schäden aus Funktionsweise, Nutzung, Integration oder Fehlverhalten des KI‑Systems. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Vorsatz und Personenschäden bleiben unberührt. AVS überprüft KI‑Systeme nur im Rahmen einer formalen Sichtprüfung (z.B. Vorliegen von Kennzeichnungen und Herstellerangaben); eine inhaltliche oder technische Konformitätsprüfung zur KI‑VO oder anderen Vorschriften erfolgt nicht. Ansprüche sind direkt gegen den Hersteller/Anbieter zu richten; AVS stellt auf Verlangen die erforderlichen Identifikations‑ und Kontaktdaten zur Verfügung.
      • Haftungsausschluss für KI-Inhalte: Die von KI-Systemen (insb. ‚Brainy‘) erzeugten Ergebnisse basieren auf probabilistischen Modellen und können Fehler oder Halluzinationen enthalten. AVS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verlässlichkeit der KI-generierten Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor einer geschäftlichen oder medizinischen Verwendung durch qualifiziertes Fachpersonal prüfen zu lassen. Eine Haftung für Schäden, die auf blindem Vertrauen in KI-Inhalte basieren, ist ausgeschlossen.
      • Handlungen von KI-Agenten: Bei Nutzung von autonomen KI-Agenten legt der Kunde den Aktionsrahmen und die Zugriffsberechtigungen selbst fest. AVS haftet nicht für Handlungen der KI-Agenten, die innerhalb dieser kundenseitigen Konfiguration erfolgen (z. B. unabsichtliche Datenübermittlung, Löschung von Datensätzen oder Abschluss von Verträgen durch die KI). Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Überwachung der KI-Aktionen in seinen Systemen.
      • AVS sichert zu, dass die vom Kunden eingegebenen Daten (Inhaltsdaten) unter keinen Umständen für das Training, Fine-Tuning oder die Evaluierung von KI-Modellen des Herstellers oder Dritter verwendet werden. Die Verarbeitung erfolgt ohne Rückfluss von Nutzerdaten in die allgemeine Modellentwicklung.
    • Fernzugriff / Fernwartung (inkl. Gesundheitsdaten)
      Soweit dies zur Erbringung von Supportleistungen, Fehleranalyse oder Mängelbehebung erforderlich ist, ist AVS nach vorheriger Abstimmung berechtigt, mittels geeigneter Fernzugriffs‑/Fernwartungstools (z.B. TeamViewer oder vergleichbarer Software) sowie über vom Kunden bereitgestellte Zugangswege (z.B. VPN, Citrix, proprietäre Gateways von Krankenhäusern/Kliniken oder sonstige Remote‑Zugänge) auf IT‑Systeme des Kunden zuzugreifen, auf denen von AVS gelieferte/vertriebene Software installiert ist oder an die AVS‑Systeme angebunden sind. Zeitpunkt, Dauer und Umfang des Fernzugriffs werden jeweils mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde stellt alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren Fernzugriff sicher (z.B. Internetverbindung, Zugangsdaten/Session‑IDs, Freigabe relevanter Systeme) und beschränkt den Fernzugriff auf jene Systeme, Datenbereiche und Konten, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Er ist allein für angemessene Datensicherung (Back‑up) vor Beginn des Fernzugriffs verantwortlich. Der Fernzugriff erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen; AVS ist nicht verpflichtet, die Systeme des Kunden darüber hinaus (z.B. Sicherheits‑, Viren‑, Compliance‑ oder Schwachstellenprüfung) zu untersuchen. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für sämtliche auf seinen Systemen verarbeiteten personenbezogenen Daten, einschließlich besonderer Kategorien (z.B. Gesundheitsdaten gemäß Art 9 DSGVO). Er sorgt für eine datenschutzkonforme Gestaltung des Fernzugriffs, insbesondere durch geeignete Rechtsgrundlage, Information der Betroffenen und – sofern AVS im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet oder Einsicht nehmen kann – Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art 28 DSGVO. AVS verarbeitet etwaig eingesehene personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, ausschließlich zur Erbringung der jeweiligen Support‑/Wartungsleistung, behandelt sie vertraulich und trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Der Kunde weist AVS vor Beginn eines Fernzugriffs ausdrücklich auf besondere Risiken oder Schutzbedürfnisse (z.B. Bereiche mit Gesundheitsdaten oder sonstigen sensiblen Daten, Geheimhaltungsstufen) hin und ergreift entsprechende Beschränkungen (z.B. Sperrung bestimmter Laufwerke/Anwendungen, Anonymisierung/Maskierung von Daten, Nutzung von Test‑ statt Produktivsystemen). Unterbleiben Hinweise oder Beschränkungen, haftet AVS nicht für versehentliche Einsichtnahme in solche Daten, sofern AVS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegenstehen, haftet AVS für Schäden im Zusammenhang mit einem vereinbarten Fernzugriff nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden und zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste (soweit der Kunde seine Sicherungspflicht verletzt hat), Betriebsunterbrechungen und sonstige reine Vermögensschäden haftet AVS nicht, sofern kein Vorsatz vorliegt. Soweit AVS zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere bei Installation, Konfiguration, Wartung, Support oder Fernzugriff) Sub-Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen einsetzt, die Zugriff auf IT-Systeme des Kunden oder auf Systeme von AVS erhalten, stellt AVS sicher, dass diese Sub-Auftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Standards zur Vertraulichkeit, zum Geheimschutz sowie zur Datensicherheit verpflichtet werden. Diese Verpflichtung erfolgt in einem Umfang, der mindestens dem Schutzniveau entspricht, zu dem AVS gegenüber dem Kunden verpflichtet ist.
  1. Verzicht auf Anfechtungsrechte

Der Kunde bestätigt, diese AGB sowie den mit AVS geschlossenen Werk‑, Kauf‑, Planungs‑ und/oder Dienstleistungsvertrag gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde verzichtet – soweit gesetzlich zulässig und im B2B‑Verkehr wirksam – auf die Anfechtung des Vertrages wegen bloßer Motiv‑ und Kalkulationsirrtümer sowie auf die Geltendmachung der „Verkürzung über die Hälfte“ (§ 934 ABGB) und auf Einwendungen aus dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, sofern AVS den Eintritt der betreffenden Umstände nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Zwingende gesetzliche Anfechtungsrechte, insbesondere wegen arglistiger Täuschung, bleiben unberührt.

Stand: 01.05.2026